Das FG Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass Zuwendungen eines Herstellers an für ihn tätige selbständige Handelsvertreter und Montagepartner in Form einer Weihnachts- und Jahresabschlussveranstaltung bei den Bedachten zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen. Sie können auf Antrag der Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG unterworfen werden.
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