Eine widerstreitende Steuerfestsetzung nach § 174 Abs. 1 Satz 1 AO in Bezug auf die Grunderwerbsteuer und Schenkungsteuer liegt nicht vor, wenn ein Grundstück von einer GmbH zu einem über dem Wert des Grundstücks liegenden Kaufpreis erworben wird und Schenkungsteuer für eine freigebige Zuwendung aufgrund einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) und Grunderwerbsteuer in voller Höhe der Gegenleistung festgesetzt werden.
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