Das LSt Niedersachsen hat klargestellt, wie Verkäufe auf Schul- und Kitaveranstaltungen sowie Umsätze von Schülerfirmen unter § 2b UStG umsatzsteuerlich zu behandeln sind.
Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert