Das Finanzverwaltung hat ihr BMF-Schreiben zur Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr (Tonnagesteuer nach § 5a EStG) geändert.
Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert