Der Bayerische VGH bestätigt: Ob Soloselbstständige die Neustarthilfe Plus im Haupterwerb beanspruchen konnten, richtet sich nach den Einkünften laut Einkommensteuerbescheid. Wer 2019 unter 51 % lag, sollte prüfen, ob die Monate Januar oder Februar 2020 weiterhelfen.
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