Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass eine nachträgliche Vereinbarung über die Verzinsung und Aufhebung eines befristeten unverzinslichen Darlehens keine Rückwirkung für die schenkungsteuerliche Beurteilung der unverzinslichen Darlehensgewährung entfaltet.
Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert