Der BFH hat entschieden, dass der im Zeitpunkt seines Todes bei einer GmbH angestellte, in Vollzeit tätige Gesellschafter-Geschäftsführer Beschäftigter ist. Außerdem hat der BFH geurteilt, dass auch Teilzeitbeschäftigte nach Kopfzahl als Beschäftigte mitzuzählen sind.
Am 5.11.2026 hat der BFH vier sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben. Mehr zum Thema ‚Bundesfinanzhof (BFH)’…Mehr zum Thema ‚BFH-Urteile’…
Ob Erträge aus virtuellen Mitarbeiteroptionen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiterhin als Arbeitslohn zu versteuern sind oder auf einer eigenständigen Kapitalanlage beruhen, hängt insbesondere davon ab, ob eine vom früheren Dienstverhältnis unabhängige Sonderrechtsbeziehung begründet wurde. Mehr Weiterlesen…
Kryptonutzer und Finanzverwaltung können auf dieselbe Transaktion schauen und etwas völlig Verschiedenes sehen. Ihre Tätigkeit prägt, welche Informationen sie wahrnehmen und welche Perspektive sie einnehmen. Steuerberater müssen diese Perspektiven zusammenbringen, indem sie aus den vom Weiterlesen…
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