Praxis-Tipp: Zahlung und Fälligkeit innerhalb des 10-Tages-Zeitraums
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Eine Umsatzsteuervorauszahlung, die innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf des Kalenderjahres gezahlt wird, ist grundsätzlich im Jahr ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit abziehbar. Aufgrund von Äußerungen des BFH, war nicht mehr klar, ob auch die Fälligkeit innerhalb dieses Zeitraums liegen muss. Diese Frage wurde nun beantwortet.
Am 19.3.2026 hat der BFH sechs sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben. Mehr zum Thema ‚Bundesfinanzhof (BFH)’…Mehr zum Thema ‚BFH-Urteile’…
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