Das VG Karlsruhe verpflichtet die L-Bank, im Widerspruchsverfahren nachgeschobene Fixkosten zu prüfen. Die Neuzuordnung von Fixkosten in eine andere Fixkostenposition erst im Klageverfahren ist verspätet. Kritisch ist die Auslegung des Unternehmensverbunds zu sehen.
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