Nach einem Schlussbescheid beantragen Steuerberater oft vorsorglich die aufschiebende Wirkung ihrer Klage. Das VG München hat einen solchen Antrag als unzulässig abgelehnt: Die Klage gegen die Rückforderung hat diese Wirkung bereits kraft Gesetzes. Der Fehler kostet Geld.
Am 15.10.2026 hat der BFH eine sog. V-Entscheidung zur Veröffentlichung freigegeben. Mehr zum Thema ‚Bundesfinanzhof (BFH)’…Mehr zum Thema ‚BFH-Urteile’…
Steuerkanzleien müssen Wissen heute schneller vermitteln als je zuvor. Neue Gesetze, digitale Prozesse und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz verlangen nach einer Weiterbildung, die flexibel funktioniert und den Arbeitsalltag nicht ausbremst. E-Learning bietet dafür viele Weiterlesen…
Ist eine deutsche Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens begründet, stellt sich im nächsten Schritt die Frage nach dem ihr zuzurechnenden Gewinn. Entscheidend sind die ausgeübten Funktionen, eingesetzten Vermögenswerte sowie übernommenen Chancen und Risiken. Hinzu kommen Besonderheiten Weiterlesen…
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