Der BFH hatte in einem Urteil aus dem Jahr 2017 den Vorsteuerabzug einer Kurortgemeinde aus den Kosten für die Errichtung und Unterhaltung von öffentlichen Kureinrichtungen stark eingeschränkt. Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Reinhard Meyer befürchtet nun hohe Steuernachzahlungen für Kurorte.
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