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FG Münster: Verfassungskonforme Auslegung von § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG
Das FG Münster hat entschieden, dass § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG ist nicht dahingehend auszulegen ist, dass eine vermögensverwaltende Personengesellschaft, die gewerbliche Einkünfte i. S. des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alt. 2 EStG erzielt, nicht der Gewerbesteuer unterliegt, wenn sie auch ohne gewerbliche Beteiligungseinkünfte als gewerblich geprägte Personengesellschaft gewerbliche Einkünfte erzielen würde. Mehr zum Thema ‚Gewerbesteuer’…Mehr zum Thema ‚Gewerbliche Einkünfte’…Mehr zum Thema ‚Beteiligung’…