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Praxis-Tipp: So bleiben Feiertagszuschlag und Sonntagszuschlag steuerfrei
Nur wenige Arbeitnehmende arbeiten gerne und freiwillig an Sonn- und Feiertagen. Deshalb zahlen viele Unternehmen ihren Mitarbeitenden – zum Beispiel an Ostern oder Pfingsten – zusätzlich zum normalen Lohn einen Sonn- oder Feiertagszuschlag. Werden die steuerlichen Vorschriften beachtet, bleibt dieser steuerfrei. Mehr zum Thema ‚Sonntagszuschlag’…Mehr zum Thema ‚Feiertagszuschlag’…Mehr zum Thema ‚Steuerfreiheit’…