BFH Kommentierung: EuGH-Nachfolgeurteil zur Organschaft ohne Stimmrechtsmehrheit

Eine finanzielle Eingliederung liegt auch dann vor, wenn die erforderliche Willensdurchsetzung dadurch gesichert ist, dass der Gesellschafter zwar über nur 50 % der Stimmrechte verfügt, er aber eine Mehrheitsbeteiligung am Kapital der Organgesellschaft hält und er den einzigen Geschäftsführer der Organgesellschaft stellt (Änderung der Rechtsprechung). Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚Organschaft’…Mehr zum Thema ‚Bundesfinanzhof (BFH)’…

Von , vor

Praxis-Tipp: Nachunternehmervertrag allein macht keine selbstständigen Unternehmer

Ein zum Zweck der Verschleierung von Beschäftigungsverhältnissen geschlossener Nachunternehmervertrag ändert nichts an der Sozialversicherungspflichtigkeit der Tätigkeit von Arbeitern im Baugewerbe. Mehr zum Thema ‚Selbständigkeit’…Mehr zum Thema ‚Sozialversicherungsrecht’…Mehr zum Thema ‚Arbeitsrecht’…Mehr zum Thema ‚Scheinselbständigkeit’…Mehr zum Thema ‚GbR’…

Von , vor

1. Gehaltsbestandteil Grundvergütung

Im Folgenden wird gezeigt, wie vorzugehen ist, wenn die Angemessenheit der Vergütung von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern überprüft werden soll. Dies spielt insbesondere bei Betriebsprüfungen eine große Rolle, wenn der Vorwurf einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) im Raum steht. Mehr zum Thema ‚Verdeckte Gewinnausschüttung’…Mehr zum Thema ‚GmbH-Geschäftsführer’…Mehr zum Thema ‚GmbH-Gesellschafter’…Mehr zum Thema ‚GmbH’…Mehr zum Thema ‚Betriebsprüfung’…

Von , vor

BFH Pressemitteilung: Organschaft im Umsatzsteuerrecht

Der BFH hat mit zwei die Organschaft betreffenden Entscheidungen zum einen seine Rechtsprechung zur finanziellen Eingliederung geändert und zum anderen ein neues Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet. Beide Entscheidungen sind nach Vorabentscheidung durch den EuGH ergangen. Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚Organschaft’…Mehr zum Thema ‚EuGH’…

Von , vor

Überblick: Workation und Homeoffice im Ausland

Hybrides und mobiles Arbeiten gehören seit der Pandemie zum Alltag vieler Beschäftigter. Grenzpendler arbeiten häufiger vom ausländischen Wohnort aus, andere verbinden Urlaub und Beruf, indem sie vorübergehend aus dem Ausland arbeiten. Doch für „Workation“ oder Homeoffice im Ausland gelten strenge rechtliche Rahmenbedingungen. Wir geben einen Überblick. Mehr zum Thema ‚Homeoffice’…Mehr zum Thema ‚Entsendung’…Mehr zum Thema ‚Mobiles Arbeiten’…Mehr zum Thema ‚Sozialversicherungsrecht’…

Von , vor