BFH: Neue anhängige Verfahren im November 2022

Anlässlich verschiedener finanzgerichtlicher Entscheidungen stellen wir für Sie monatlich die wichtigsten neuen anhängigen Verfahren für Unternehmer, Arbeitnehmer und Anleger zusammen. Mehr zum Thema ‚Bundesfinanzhof (BFH)’…Mehr zum Thema ‚Anhängige Verfahren’…Mehr zum Thema ‚BFH-Urteile’…

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BFH Kommentierung: Umsatzsteuerfreiheit von Supervisionsleistungen

Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL erfasst auch Unterrichtseinheiten, die sich auf Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung beziehen. Die Anforderungen, die der EuGH an die Steuerfreiheit des Schul- und Hochschulunterrichts stellt, gelten hierfür nicht. Umsätze einer Supervisorin können nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL steuerfrei sein. Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚Steuerfreiheit’…Mehr zum Thema ‚Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie’…

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BFH Kommentierung: Zurechnung des Mehrgewinns aus der Korrektur eines unrechtmäßigen Betriebsausgabenabzugs

Ein Mehrgewinn, der aus der Korrektur nicht betrieblich veranlasster Betriebsausgaben stammt und im laufenden Gesamthandsgewinn enthalten ist, ist bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung abweichend vom allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen, wenn die zugrundeliegenden Aufwendungen ausschließlich einem Mitunternehmer zugutegekommen sind. Mehr zum Thema ‚Betriebsausgaben’…Mehr zum Thema ‚Gewinn’…Mehr zum Thema ‚Personengesellschaft’…

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BFH Pressemitteilung: Bestimmung des herrschenden Unternehmens i.S. des § 6a GrEStG bei mehrstufigen Beteiligungen

Der BFH hat zur sog. „Konzernklausel“ (§ 6a GrEStG) entschieden, dass das „herrschende Unternehmen“ und die „abhängige Gesellschaft“ nach dem jeweiligen Umwandlungsvorgang zu bestimmen sind, für den die Grunderwerbsteuer nach dieser Norm nicht erhoben wird. Mehr zum Thema ‚Grunderwerbsteuer’…Mehr zum Thema ‚Steuerbefreiung’…Mehr zum Thema ‚Konzern’…

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Anhörung des Finanzausschusses: Bedenken gegen Übergewinnsteuer

Vertreter der Wissenschaft haben in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 29.11.2022 erhebliche Bedenken gegen die Einführung eines Energiekrisenbeitrages für Unternehmen der Öl-, Gas-, Kohle- und Raffineriewirtschaft aufgrund einer EU-Verordnung erhoben. Mehr zum Thema ‚Gewinn’…Mehr zum Thema ‚Steueränderungen’…

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