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FG Kommentierung: Wiedereinsetzung bei Fehl-Adressierung einer E-Mail durch einen Boten
Setzt ein Steuerpflichtiger eine Hilfsperson ein, so ist dessen Verschulden hinsichtlich der Versäumung der Einspruchsfrist nicht dem Steuerpflichtigen zuzurechnen. Das gilt auch, falls die Hilfsperson eine E-Mail-Adresse fehlerhaft überträgt und der Einspruch deshalb nicht rechtzeitig ankommt. So entschied das FG Hamburg. Mehr zum Thema ‚Einspruch’…Mehr zum Thema ‚Frist’…Mehr zum Thema ‚Fristversäumnis’…Mehr zum Thema ‚Wiedereinsetzung in den vorigen Stand’…