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Umsatzbesteuerung von jPöR ab 2023: Neuregelung des § 2b UStG: Teil 2 – Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug
Durch § 2b UStG werden Ausgangsleistungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) vermehrt der Umsatzsteuer unterliegen. Im Gegenzug ergeben sich Möglichkeiten zum Vorsteuerabzug aus damit zusammenhängenden Ausgaben. Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚Vorsteuerabzug’…