Allgemein
FG Münster: Nutzungsersatz für Zins- und Tilgungsleistungen führt zu Kapitaleinkünften
Wird ein Verbraucher-Darlehensvertrag wegen fehlender Belehrung widerrufen, führt der Nutzungsersatz für bereits erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen von der Bank an den Darlehensnehmer zu Kapitalerträgen. So entschied das FG Münster. Mehr zum Thema ‚Darlehen’…Mehr zum Thema ‚Darlehensvertrag’…Mehr zum Thema ‚Kapitalertrag’…