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BMF: Nichtbeanstandungsregelung zur Bestimmung des Orts der sonstigen Leistung
Das BMF hat eine Nichtbeanstandungsregelung zur Bestimmung des Orts der sonstigen Leistung bei Veranstaltungen nach § 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG veröffentlicht. Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚Leistungsort’…