Praxis-Tipp: Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung

Was bei der Betreuung der Kinder durch Angehörige gilt, insbesondere im Hinblick auf die Fahrtkostenerstattung von Großeltern, wird nachfolgend erläutert. Mehr zum Thema ‚Kinderbetreuungskosten’…Mehr zum Thema ‚Kinderbetreuung’…Mehr zum Thema ‚Fahrtkosten’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Sonderausgaben’…Mehr zum Thema ‚Kind’…

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IASB: IAS 12: Änderung zum Ansatz latenter Steuern aus einer einzigen Transaktion veröffentlicht

Die Änderung an IAS 12 schränkt den Anwendungsbereich der Ausnahme zur initial recognition exemption ein, mit besonderer Relevanz für IFRS 16 Anwendungsfälle. Durch die Änderungen soll klargestellt werden, wie Unternehmen latente Steuern auf temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen (leases) sowie Stilllegungs- und Rückbauverpflichtungen (decommissioning obligations) bilanzieren sollen. Mehr zum Thema ‚Latente Steuern’…Mehr zum Thema ‚IFRS’…Mehr zum Thema ‚IASB’…

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FG Kommentierung: Frühstück und Parkplatzüberlassung durch Hotels

Hotelübernachtungen unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Das Frühstück gegen gesondert berechnetes Entgelt sowie die Überlassung von Parkplätzen sind als eigenständige Leistungen mit dem Regelsatz zu versteuern. So entschied das Sächsische FG. Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚Steuersatz’…Mehr zum Thema ‚Hotel’…

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BFH Kommentierung: Kindergeld bei Wohnsitz der Eltern in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten

Ein Zusammentreffen von Leistungsansprüchen i.S. des Art. 68 der VO Nr. 883/2004 ist nicht bereits deshalb ausgeschlossen, weil der im Inland lebende Elternteil nach Art. 11 Abs. 1 VO Nr. 883/2004 dem deutschen Recht unterliegt, wenn der andere Elternteil unter die Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats fällt, dort aber selbst keinen Familienleistungsanspruch hat. Mehr zum Thema ‚Kindergeld’…Mehr zum Thema ‚Europäische Union’…

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BFH Kommentierung: Steuerschuld des Leistungsempfängers bei einem weiteren Empfänger

Der Anwendung von § 13b Abs. 5 Satz 1 UStG steht nicht entgegen, dass neben dem Unternehmer oder der juristischen Person eine weitere Person Empfänger der Leistung ist, wenn der Unternehmer (oder die ihm gleichgestellte juristische Person) Schuldner des vollen Entgeltbetrages ist und der weitere Leistungsempfänger nicht zum Kreis der in § 13b Abs. 5 Satz 1 UStG genannten Steuerschuldner gehört. Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚Steuerschuldnerschaft’…Mehr zum Thema ‚Reverse-Charge-Verfahren’…

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