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Hessisches FG: Nutzungsmöglichkeit einer Immobilie als verdeckte Gewinnausschüttung
Für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung genügt die Möglichkeit der Nutzung einer von einer ausländischen Kapitalgesellschaft überlassenen Immobilie. Das hat das Hessische FG entschieden. Mehr zum Thema ‚Verdeckte Gewinnausschüttung’…Mehr zum Thema ‚Immobilien’…Mehr zum Thema ‚Ausland’…Mehr zum Thema ‚Kapitalgesellschaft’…Mehr zum Thema ‚Abgeltungsteuer’…