BFH: Keine Berichtigung der Bemessungsgrundlage bei Insolvenz der „Zahlstelle“

Bedient sich ein leistender Unternehmer zur Einziehung seiner Entgeltforderungen gegen die Leistungsempfänger eines anderen Unternehmers (Zahlstelle), vereinnahmt er das Entgelt spätestens dann, wenn die Zahlungen der Leistungsempfänger bei der Zahlstelle eingehen. Der Umstand, dass die Zahlstelle den vereinnahmten Betrag nicht an den leistenden Unternehmer weiterleitet, führt nicht dazu, dass sich die Bemessungsgrundlage für die vom Unternehmer an die Leistungsempfänger erbrachten Leistungen mindert. Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚Bemessungsgrundlage’…Mehr zum Thema ‚Insolvenz’…Mehr zum Thema ‚Zahlungsunfähigkeit’…Mehr Weiterlesen…

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Vergütung: Honorarmanagement: So schaffen Steuerkanzleien Transparenz

Steuerkanzleien stehen vor der Aufgabe, Vergütungssysteme transparenter zu gestalten. Digitale Tools ermöglichen eine präzise Erfolgskontrolle und verknüpfen Mitarbeiterleistung direkt mit variabler Vergütung. Mehr zum Thema ‚Steuerberater’…Mehr zum Thema ‚Steuerberatung’…Mehr zum Thema ‚Kanzleiführung’…Mehr zum Thema ‚Kanzleiorganisation’…

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BFH Pressemitteilung: Änderung von Steuerbescheiden bei elektronisch übermittelten Daten

Der BFH hat entschieden, dass ein Steuerbescheid stets geändert werden kann, wenn von mitteilungspflichtigen Stellen, z. B. Rentenversicherungsträger, Daten an das Finanzamt elektronisch übermittelt werden. Hierfür kommt es nicht darauf an, ob der Inhalt der Daten dem Finanzamt bereits bekannt war. Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’…Mehr zum Thema ‚Elektronische Steuererklärung’…Mehr zum Thema ‚Steuerbescheid’…

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