BFH: Steuerfreiheit einer ausländischen Invaliditätsentschädigung

Das in § 3 Nr. 6 Satz 1 EStG enthaltene Tatbestandsmerkmal „aus öffentlichen Mitteln“ ist nicht auf inländische Mittel beschränkt, sondern erfasst auch ausländische Mittel. Eine Invaliditätsentschädigung, die ein ehemaliger Angehöriger der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika für eine im Dienst erlittene Beschädigung erhält, ist nach § 3 Nr. 6 EStG steuerfrei. Mehr zum Thema ‚Steuerfreiheit’…Mehr zum Thema ‚Entschädigung’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Ausland’…Mehr zum Thema ‚Bundesfinanzhof (BFH)’…Mehr zum Thema ‚BFH-Urteile’…

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BDH: Ausschluss des Differenzkindergelds bei Nur-Vermögenseinkünften

Der Anspruch auf Differenzkindergeld ist ausgeschlossen, wenn die Familie mit Kindern in einem anderen Mitgliedstaat lebt, dieser niedrigere Familienleistungen als die Bundesrepublik Deutschland erbringt und ein deutscher Kindergeldanspruch allein darauf beruhen würde, dass der Antragsteller wegen Einkünften gemäß § 21 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 3 EStG) behandelt wird. Mehr zum Thema ‚Kindergeld’…Mehr zum Thema ‚Ausland’…Mehr zum Thema ‚Familie’…Mehr zum Thema ‚Bundesfinanzhof (BFH)’…Mehr zum Thema ‚BFH-Urteile’…

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BFH: Passivierung von Verbindlichkeiten im Insolvenzverfahren

Ein Verzicht des Gläubigers auf die Anmeldung seiner Forderung zur Insolvenztabelle löst weder handels- noch steuerbilanziell ein Passivierungsverbot für den Schuldner aus. Mehr zum Thema ‚Bundesfinanzhof (BFH)’…Mehr zum Thema ‚BFH-Urteile’…Mehr zum Thema ‚Bilanzierung’…Mehr zum Thema ‚Verbindlichkeit’…Mehr zum Thema ‚Insolvenz’…

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BFH: Neue anhängige Verfahren im Mai 2026

Anlässlich verschiedener finanzgerichtlicher Entscheidungen stellen wir für Sie monatlich die wichtigsten neuen anhängigen BFH-Verfahren für Unternehmer, Arbeitnehmer und Anleger zusammen.  Mehr zum Thema ‚Bundesfinanzhof (BFH)’…Mehr zum Thema ‚BFH-Urteile’…Mehr zum Thema ‚Anhängige Verfahren’…

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BFH Pressemitteilung: Keine Entschädigung für Verfahrensdauer während des Ruhens des Verfahrens

Verfahrensbeteiligte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens, soweit dieses im Einverständnis der Beteiligten bis zum Abschluss eines Musterverfahrens zum Ruhen gebracht wurde. Mehr zum Thema ‚Finanzgerichtsordnung’…Mehr zum Thema ‚Entschädigung’…Mehr zum Thema ‚Finanzgericht’…Mehr zum Thema ‚Revision’…Mehr zum Thema ‚Ruhen des Verfahrens’…Mehr zum Thema ‚Bundesfinanzhof (BFH)’…Mehr zum Thema ‚BFH-Urteile’…

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