Praxis-Tipp: So bleiben Feiertagszuschlag und Sonntagszuschlag steuerfrei

Nur wenige Arbeitnehmende arbeiten gerne und freiwillig an Sonn- und Feiertagen. Deshalb zahlen viele Unternehmen ihren Mitarbeitenden – zum Beispiel an Ostern oder Pfingsten – zusätzlich zum normalen Lohn einen Sonn- oder Feiertagszuschlag. Werden die steuerlichen Vorschriften beachtet, bleibt dieser steuerfrei. Mehr zum Thema ‚Sonntagszuschlag’…Mehr zum Thema ‚Feiertagszuschlag’…Mehr zum Thema Weiterlesen…

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BFH: Neue anhängige Verfahren im März 2023

Anlässlich verschiedener finanzgerichtlicher Entscheidungen stellen wir für Sie monatlich die wichtigsten neuen anhängigen Verfahren für Unternehmer, Arbeitnehmer und Anleger zusammen. Mehr zum Thema ‚Bundesfinanzhof (BFH)’…Mehr zum Thema ‚Anhängige Verfahren’…Mehr zum Thema ‚BFH-Urteile’…

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FG Kommentierung: Exklusive Abschiedsfeier führt zu nicht abziehbarem Repräsentationsaufwand

Das FG Nürnberg hat entschieden, dass die Kosten für eine Abschiedsfeier im Stile einer Zirkusveranstaltung nicht abziehbare Repräsentationsaufwendungen sind, wenn die Veranstaltung aufgrund ihres Austragungsorts und Rahmens derart exklusiv ist, dass sie sich von einer gewöhnlichen Feierlichkeit abhebt. Mehr zum Thema ‚Repräsentationskosten’…Mehr zum Thema ‚Betriebsausgaben’…

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