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BMF: Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
Die Finanzverwaltung hat ihre Auffassung zur Nutzungsdauer von Computern und Software geändert. Bisher betrug die Nutzungsdauer für Computer drei Jahre. Diese wird nun auf ein Jahr herabgesetzt. Mehr zum Thema ‚Software’…Mehr zum Thema ‚Abschreibung’…Mehr zum Thema ‚Betriebliche Nutzung’…