Ein Einkommensteuerbescheid darf nach § 175b AO geändert werden, wenn elektronisch übermittelte Lohnsteuerdaten unzutreffend berücksichtigt wurden. Fraglich ist, welche Rolle es spielt, ob der Fehler auf einem mechanischen Versehen, einem Tatsachenfehler oder einem Rechtsanwendungsfehler beruht.
Am 15.10.2026 hat der BFH eine sog. V-Entscheidung zur Veröffentlichung freigegeben. Mehr zum Thema ‚Bundesfinanzhof (BFH)’…Mehr zum Thema ‚BFH-Urteile’…
Steuerkanzleien müssen Wissen heute schneller vermitteln als je zuvor. Neue Gesetze, digitale Prozesse und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz verlangen nach einer Weiterbildung, die flexibel funktioniert und den Arbeitsalltag nicht ausbremst. E-Learning bietet dafür viele Weiterlesen…
Ist eine deutsche Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens begründet, stellt sich im nächsten Schritt die Frage nach dem ihr zuzurechnenden Gewinn. Entscheidend sind die ausgeübten Funktionen, eingesetzten Vermögenswerte sowie übernommenen Chancen und Risiken. Hinzu kommen Besonderheiten Weiterlesen…
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