Allgemein
BFH Pressemitteilung: Zur Anrechnung von in der Schweiz gezahlten Familienleistungen
Bei der Berechnung des Differenzkindergeldes ist der Bruttobetrag der in der Schweiz gezahlten Kinderzulage anzurechnen. Die in der Schweiz auf die Kinderzulage gezahlten Steuern bleiben unberücksichtigt. Mehr zum Thema ‚Kindergeld’…Mehr zum Thema ‚EU-Verordnung’…Mehr zum Thema Weiterlesen…

0 Kommentare