Das OVG Münster bestätigt die vollständige Rückforderung einer Neustarthilfe, weil der Empfänger keine Endabrechnung eingereicht hat. Auf eine individuelle Erinnerung besteht kein Anspruch. Der Beschluss zeigt zugleich die Grenzen der jüngsten empfängerfreundlichen Rechtsprechung.
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