Im Jahressteuergesetz 2026 soll die Kaufpreisaufteilung erstmals gesetzlich geregelt werden. Der geplante § 6f EStG schreibt im Kern die BFH-Rechtsprechung fest, wertet aber die Arbeitshilfe der Finanzverwaltung auf und erschwert den Gegenbeweis spürbar.
Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert