Die Finanzverwaltung setzt mit einem BMF-Schreiben die geänderte BFH-Rechtsprechung zur Auslegung von § 4 Nr. 12 Satz 2 bei mitvermieteten Betriebsvorrichtungen um.
Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert