BFH: Berücksichtigung außergewöhnlicher Aufwendungen im vereinfachten Ertragswertverfahren

Außerordentliche Aufwendungen i.S. des § 202 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c BewG sind solche, die voraussichtlich den künftig nachhaltig erzielbaren Jahresertrag nicht beeinflussen. Unerheblich ist, ob sie im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb anfallen. Ob es sich bei Aufwendungen um „außerordentliche“ Aufwendungen handelt, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung der konkreten Umstände Weiterlesen…

Recruitingstrategien in Umbruchzeiten: „Wenn jeder sein Gehalt ein Stück weit selbst bestimmen kann, ist das eine riesige Motivation“

WP/StB Annette Goldstein hat ihre Berliner Kanzlei mit rund 20 Mitarbeitenden an die Auren-Gruppe verkauft – und ihr Team zog mit. Im Interview erklärt sie, wie ein umsatzabhängiges Bonussystem, klare Führung und das Zähmen des eigenen Egos dafür sorgen, dass Fachkräfte bleiben. Mehr zum Thema ‚Steuerberatung’…Mehr zum Thema ‚Recruiting’…Mehr zum Weiterlesen…