OVG NRW: Weitere Beratungsstelle ohne Leitung durch anderen Steuerberater

Das OVG NRW hat entschieden, dass die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe einem Steuerberater eine Ausnahmegenehmigung dafür erteilen muss, dass dieser seine weitere, ca. 40 km von seiner beruflichen Niederlassung entfernte Beratungsstelle ohne einen anderen Steuerberater als Leiter betreiben darf. Mehr zum Thema ‚Steuerberater’…Mehr zum Thema ‚Steuerberatung’…Mehr zum Thema ‚Kanzleimanagement’…

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Überblick: Steueränderungen 2023

Was ändert sich zum Jahreswechsel 2022/2023 im Steuerrecht? Wir geben einen Überblick. Mehr zum Thema ‚Photovoltaik’…Mehr zum Thema ‚Häusliches Arbeitszimmer’…Mehr zum Thema ‚Abschreibung’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…

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BMF: Änderungen des UStAE zum 31.12.2022

Die Finanzverwaltung hat zahlreiche Änderungen im UStAE zum 31.12.2022 bekannt gegeben. Damit wird neue Rechtsprechung berücksichtigt, aber auch redaktionelle Änderungen vorgenommen. Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer-Anwendungserlass’…

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Jahreswechsel: Midijob: Neue Formeln ab 1.1.2023

Die obere Entgeltgrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich steigt zum 1.1.2023 aiuf monatlich 1.600 EUR. Zeitgleich verändert sich auch der Faktor F, da sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung und der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung erhöhen. Mehr zum Thema ‚Midijob’…Mehr zum Thema ‚Gleitzone’…Mehr zum Thema ‚Jahreswechsel’…

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DAC 8: DStV kritisiert hohe Strafen bei Verstoß gegen Anzeigepflichten

Der Vorschlag der DAC8-Richtlinie sieht in bestimmten Fällen von Verstößen gegen die Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen hohe Mindeststrafen für Intermediäre vor, die der Deutsche Steuerberaterverband als unverhältnismäßig und rechtlich fragwürdig ansieht. Mehr zum Thema ‚Internationales Steuerrecht’…Mehr zum Thema ‚Anzeigepflicht’…Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’…Mehr zum Thema ‚Steuerstrafrecht’…

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BFH Kommentierung: Aufteilung des Gesamtkaufpreises für eine Immobilie

Ist für die Anschaffung eines Immobilienobjekts ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die AfA aufzuteilen. Zunächst sind Boden- und Gebäudewert gesondert zu ermitteln und sodann die Anschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden Wertanteile in Anschaffungskosten für den Grund- und Boden- sowie den Gebäudeanteil aufzuteilen. Mehr zum Thema ‚Gebäude’…Mehr zum Thema ‚Abschreibung’…Mehr zum Thema ‚Anschaffungskosten’…

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