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FG Kommentierung: Atypisch stille Gesellschaft ist schädlich für eine Organschaft
Wird neben einem Ergebnisabführungsvertrag auch noch eine atypisch stille Gesellschaft vereinbart, liegt keine körperschaftsteuerliche Organschaft vor. Mehr zum Thema ‚Organschaft’…Mehr zum Thema ‚Körperschaftsteuer’…