Steuerliche Behandlung von Betrugsopfern: Kosten nach Schockanruf als außergewöhnliche Belastung

Es ist nicht selten, dass ältere Menschen Opfer sog. Schockanrufe oder Enkeltricks werden. Die emotionale Belastung ist enorm – der finanzielle Schaden oft existenziell. Hier stellt sich die Frage, ob der entstandene Verlust als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sein kann. Mehr zum Thema ‚Außergewöhnliche Belastung’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…

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BMF: Steuerbefreiung von Bildungsleistungen

Schul- und Hochschulunterricht sowie weitere Bildungsleistungen sind nach § 4 Nr. 21 UStG unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Leider wurde im Gesetzgebungsverfahren zum Jahressteuergesetz 2024 eine an dem Wortlaut der MwStSystRL orientierte Gesetzesfassung zum 1.1.2025 durch eine wenig praxistaugliche Sprachfassung ersetzt. Die Finanzverwaltung hat jetzt ein Anwendungsschreiben zu der Neuregelung veröffentlicht und eine langfristige Nichtbeanstandungsregelung verkündet. Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer-Anwendungserlass’…

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Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG: Zurückbehaltung von Honorarforderungen bei Praxiseinbringung

Sind die bei der Einbringung einer freiberuflichen Praxis in eine Sozietät (GbR) zurückbehaltenen Honorarforderungen bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG erfolgswirksam schon im Zeitpunkt der Einbringung oder erst im Zeitpunkt des tatsächlichen Zuflusses zu erfassen? Mehr zum Thema ‚Umwandlungssteuer’…Mehr zum Thema ‚Einbringung’…Mehr zum Thema ‚Umwandlung’…

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BFH Pressemitteilung: Beiträge zur freiwilligen privaten Pflegezusatzversicherung nicht unbeschränkt abzugsfähig

Die Regelung, nach welcher Beiträge für eine freiwillige private Pflegezusatzversicherung unberücksichtigt bleiben, wenn der (gemeinsame) Höchstbetrag bereits durch die Beiträge zur Basisabsicherung der Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft wird, ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Mehr zum Thema ‚Sonderausgaben’…Mehr zum Thema ‚Vorsorgeaufwendungen’…Mehr zum Thema ‚Pflegeversicherung’…

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BFH Pressemitteilung: Keine Sonderabschreibung bei Abriss und Neubau eines Einfamilienhauses

Die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau ist nicht zu gewähren, wenn ein Einfamilienhaus abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wird. Die Steuerförderung setzt vielmehr voraus, dass durch die Baumaßnahme bisher nicht vorhandene Wohnungen geschaffen werden. Dies erfordert eine Vermehrung des vorhandenen Wohnungsbestands. Mehr zum Thema ‚Sonderabschreibung’…Mehr zum Thema ‚Mietwohnung’…

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