BFH Kommentierung: Keine Besteuerung des auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden Veräußerungsgewinns

Wird eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Eigentumswohnung innerhalb der zehnjährigen Haltefrist veräußert, ist der Veräußerungsgewinn auch insoweit gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG von der Besteuerung ausgenommen, als er auf ein zur Erzielung von Überschusseinkünften genutztes häusliches Arbeitszimmer entfällt (entgegen BMF-Schreiben v. 5.10.2000, BStBl I 2000, 1383, Rz 21). Mehr zum Thema ‚Veräußerungsgewinn’…Mehr zum Thema ‚Häusliches Arbeitszimmer’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Spekulationsgewinn’…

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Praxis-Tipp: Vorsteuerabzug aus Neubau einer Heizungsanlage bei umsatzsteuerfreier Wohnungsvermietung

Die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken ist nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG steuerfrei. Steuerfrei sind nach Auffassung der Finanzverwaltung auch Nebenleistungen wie etwa die Lieferung von Wärme durch den Vermieter. Diese Frage ist aber nicht endgültig geklärt. Mehr zum Thema ‚Vorsteuerabzug’…Mehr zum Thema ‚Heizung’…Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…

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Praxis-Tipp: Zurechnung der Riester-Zulagen vor oder nach Abzug der Steuerermäßigung?

In der Praxis wird die tarifliche Einkommensteuer zunächst um die Steuerermäßigungen nach § 35a EStG reduziert. Ist eine Riester-Zulage – bei erfolgreicher Günstigerprüfung – hinzuzurechnen, erfolgt dies erst im nächsten Schritt. Die Hinzurechnung kann bei einer Reduzierung durch die Steuerermäßigung bis auf 0 EUR wieder zu einer festzusetzenden Einkommensteuer führen, obwohl ggf. noch Abzugsvolumen vorhanden ist.  Mehr zum Thema ‚Steuerermäßigung’…Mehr zum Thema ‚Riester-Rente’…Mehr zum Thema ‚Haushaltsnahe Dienstleistungen’…Mehr zum Thema ‚Haushaltsnahe Handwerkerleistung’…

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