BFH: Einheitlicher Gewerbebetrieb nach Hinzuerwerb eines Betriebs

Übt eine natürliche Person mehrere gewerbliche Tätigkeiten aus, kann es sich gewerbesteuerlich in Abhängigkeit von der Gleichartigkeit oder Ungleichartigkeit der Betätigungen sowie von ihrem wirtschaftlichen, organisatorischen und finanziellen Zusammenhang um einen Betrieb oder mehrere selbständige Betriebe handeln. Auch im Fall eines Hinzuerwerbs eines bislang selbständigen Betriebs bedarf es einer solchen Weiterlesen…

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BFH: Berücksichtigung außergewöhnlicher Aufwendungen im vereinfachten Ertragswertverfahren

Außerordentliche Aufwendungen i.S. des § 202 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c BewG sind solche, die voraussichtlich den künftig nachhaltig erzielbaren Jahresertrag nicht beeinflussen. Unerheblich ist, ob sie im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb anfallen. Ob es sich bei Aufwendungen um „außerordentliche“ Aufwendungen handelt, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung der konkreten Umstände Weiterlesen…

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