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LfSt Rheinland-Pfalz: Steuerliche Behandlung von Weinbaubetrieben ohne Buchführung
Das LfSt Rheinland-Pfalz hat in einer Verfügung zur Gewinnermittlung von Weinbaubetrieben, die keine vollständige Buchführung vorweisen können, Stellung genommen. Mehr zum Thema ‚Gewinnermittlung’…