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Praxis-Tipp: Mitteilung des Finanzamts nach einer Außenprüfung
Bei einer Mitteilung des Finanzamts nach § 202 Abs. 1 Satz 3 AO, wonach die Außenprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen geführt hat, kann sich die Frage stellen, ob es sich um einen mit einem Einspruch anfechtbarem Verwaltungsakt handelt. Mehr zum Thema ‚Außenprüfung’…Mehr zum Thema ‚Betriebsprüfung’…Mehr zum Thema ‚Einspruch’…Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’…