FG Kommentierung: Prokurist einer Schweizer AG als Grenzgänger

Ein in Deutschland ansässiger Prokurist einer Schweizer AG, der für die AG gemäß Arbeitsvertrag „3 Arbeitstage pro Monat“ arbeiten muss und die Grenze zur Schweiz zur Ausübung seiner Arbeit für die AG monatlich an 1 bis 2 Tagen und damit zumindest an einem Drittel der vereinbarten Arbeitstage überquert hat, ist ein Grenzgänger im Sinne des Art. 15a DBA-Schweiz. Mehr zum Thema ‚Grenzgänger’…Mehr zum Thema ‚Internationales Steuerrecht’…Mehr zum Thema ‚Doppelbesteuerungsabkommen’…

Von , vor

BFH: Neue anhängige Verfahren im August 2021

Anlässlich verschiedener finanzgerichtlicher Entscheidungen stellen wir für Sie monatlich die wichtigsten neuen anhängigen Verfahren für Unternehmer, Arbeitnehmer und Anleger zusammen. Mehr zum Thema ‚Bundesfinanzhof (BFH)’…Mehr zum Thema ‚Anhängige Verfahren’…Mehr zum Thema ‚BFH-Urteile’…

Von , vor

Praxis-Tipp: Form des Nachweises einer dauernden Berufsunfähigkeit

Ein Veräußerungsfreibetrag kann gewährt werden, wenn im Zeitpunkt der Veräußerung oder Aufgabe eine dauernde Berufsunfähigkeit vorliegt. Es stellt sich die Frage, ob zum Nachweis der dauernden Berufsunfähigkeit nur die Vorlage eines Bescheides des Rentenversicherungsträgers oder auch eine amtsärztliche Bescheinigung ausreicht. Mehr zum Thema ‚Berufsunfähigkeit’…Mehr zum Thema ‚Veräußerungsgewinn’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…

Von , vor

Video: Vereinfachungsregel für Photovoltaik

Die Finanzverwaltung hat eine erfreuliche Vereinfachungsregelung für Photovoltaikanlagen getroffen. Kleinere Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerke müssen nicht mehr ertragsteuerlich erfasst werden. Wie die Regelung genau aussieht und was Sie beachten müssen, erfahren Sie in diesem Video. Mehr zum Thema ‚Photovoltaik’…Mehr zum Thema ‚Blockheizkraftwerk’…Mehr zum Thema ‚Liebhaberei’…

Von , vor

BFH Pressemitteilung: Steuerfreie Ausschüttungen einer Luxemburger Investment-Gesellschaft („SICAV“)

Kapitalgesellschaften, die zu mindestens 25% an einer Luxemburger Investment-Gesellschaft in der Rechtsform der Société d’invetissement à capital variable (SICAV) beteiligt sind, müssen die von dieser im Jahr 2010 erhaltenen Ausschüttungen (Dividenden) in Deutschland nicht versteuern. Dies gilt selbst dann, wenn der Luxemburger Fiskus von dem ihm zustehenden Quellenbesteuerungsrecht keinen Gebrauch gemacht und die Ausschüttungen unversteuert gelassen hat. Mehr zum Thema ‚Doppelbesteuerungsabkommen’…Mehr zum Thema ‚Ausschüttung’…Mehr zum Thema ‚Kapitalgesellschaft’…Mehr zum Thema ‚Beteiligung’…

Von , vor