Allgemein
Fallgestaltungen in der Praxis: Arbeitszimmerkosten bei Ehegatten
Bis 2017 waren bei einem den Ehegatten/Lebenspartnern gemeinsam gehörenden Wohnobjekt die auf das Arbeitszimmer entfallenden Aufwendungen aus Vereinfachungsgründen unabhängig vom Miteigentumsanteil des anderen Ehegatten zu berücksichtigen. Seit 2018 ist dagegen eine differenzierte Betrachtung vorzunehmen. Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Werbungskosten’…Mehr zum Thema ‚Häusliches Arbeitszimmer’…Mehr zum Thema ‚Arbeitszimmer’…