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BFH Pressemitteilung: Kein Kindergeld für Finanzbeamtin bei nebenberuflichem Studium der Rechtswissenschaften
Eine Kindergeldgewährung wegen eines Jurastudiums des Kindes ist nicht mehr möglich, wenn das Kind nach Abschluss der Ausbildung zur Diplom-Finanzwirtin ein längerfristiges Dienstverhältnis in der Finanzverwaltung aufnimmt, das deutlich über 20 Wochenarbeitsstunden umfasst, und das Studium nur in den danach verbleibenden arbeitsfreien Zeiten durchführt. Mehr zum Thema ‚Kindergeld’…Mehr zum Thema ‚Ausbildung’…Mehr zum Thema ‚Studium’…