Praxis-Tipp: Der schmale Grat zwischen Gefälligkeitsdienst und Schwarzarbeit

Schnell einem Nachbarn oder einem befreundeten Unternehmer ohne Gegenleistung zu helfen, ist eine Gefälligkeit. Wird dies aber entschädigt und nicht gemeldet, kann die Gefälligkeit eine Schwarzarbeit darstellen. Das Bußgeld dafür ist höher als zum Beispiel der Lohn für einen Minijob. Mehr zum Thema ‚Minijob’…Mehr zum Thema ‚Minijob-Zentrale’…Mehr zum Thema ‚Kurzfristige Beschäftigung’…Mehr zum Thema ‚Geringfügige Beschäftigung’…

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BFH Kommentierung: § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EStG umfasst nicht den Verlust der Einlage des stillen Gesellschafters

Der Verlust der Einlage eines stillen Gesellschafters, der steuerrechtlich als Teilwertabschreibung abgebildet wird, unterfällt nicht dem Anwendungsbereich des § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 i.V.m. Satz 2 EStG. „Gewinnminderungen“ i.S. des § 2a Abs. 1 Satz 2 EStG sind nur solche Gewinnminderungen, die vorgangsbezogen aus einer Privatentnahme oder Teilwertabschreibung resultieren und nicht zu negativen Einkünften führen, weil sie etwa nur höhere positive Einkünfte mindern. Mehr zum Thema ‚Stille Beteiligung’…Mehr zum Thema ‚Verlust’…Mehr zum Weiterlesen…

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EuGH: Schwimmunterricht kein steuerbefreiter Schulunterricht

Der Schwimmunterricht in einer Schwimmschule ist nach einem neuen EuGH-Urteil keine von der Umsatzsteuer befreite Schulungsleistung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL. Das Gericht ist bei seiner eher engen Auslegung der Befreiungsnorm geblieben. Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚Steuerbefreiung’…

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