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Bayerisches LfSt: Bemessungsgrundlage für den Haustrunk im Brauereigewerbe
Das Bayerische LfSt äußert sich zur unentgeltlichen Abgabe von Getränken durch Arbeitgeber an Arbeitnehmer und der Bemessungsgrundlage für den Haustrunk im Brauereigewerbe. Mehr zum Thema ‚Unentgeltliche Wertabgaben’…Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…