BFH Kommentierung: Keine Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen an in Deutschland geduldete ukrainische Angehörige

Unterhaltsleistungen an in Deutschland (lediglich) geduldete (= Aussetzung der Abschiebung), nicht unterhaltsberechtigte Angehörige sind weder nach § 33a EStG noch nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn sich der Steuerpflichtige gemäß § 68 AufenthG gegenüber der Ausländerbehörde/Auslandsvertretung verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt zu tragen. Mehr zum Thema ‚Unterhalt’…Mehr zum Thema ‚Familie’…

Von , vor

BMF: Gewinn aus Restschuldbefreiung

Die Finanzverwaltung hat eine frühere Auffassung zur steuerrechtlichen Behandlung einer Restschuldbefreiung geändert und stellt klar, dass die erteilte Restschuldbefreiung ein auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe rückwirkendes Ereignis darstellt. Mehr zum Thema ‚Gewinn’…Mehr zum Thema ‚BMF-Schreiben’…

Von , vor

Allgemeinverfügung: Zumutbare Belastung bei Krankheits- und Pflegekosten

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben eine Allgemeinverfügung zur Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Abzugs einer zumutbaren Belastung bei der Berücksichtigung von Krankheits- und Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen bekannt gemacht. Mehr zum Thema ‚Außergewöhnliche Belastung’…Mehr zum Thema ‚Krankheitskosten’…Mehr zum Thema ‚Pflegekosten’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…

Von , vor

EU-Kommission: Vertragsverletzungsverfahren zur Besteuerung von Dividenden- und Zinsausschüttungen

In ihren Entscheidungen zu Vertragsverletzungsverfahren im Monat April hat die EU-Kommission Deutschland aufgefordert, u. a. Vorschriften zur Besteuerung von an gemeinnützige Organisationen ausgeschüttete Dividenden und Zinsen zu ändern. Mehr zum Thema ‚Quellensteuer’…Mehr zum Thema ‚Gemeinnützigkeit’…Mehr zum Thema ‚Dividende’…Mehr zum Thema ‚Zinsen’…

Von , vor