Allgemein
BFH Pressemitteilung: Steuerliche Entlastung für Vorsorgekosten bei steuerfreien EU-Auslandseinkünften
Der BFH hat entschieden, dass Beiträge zur Altersvorsorge sowie zu einer Kranken- und Pflegeversicherung auch bei steuerfreien Gehältern und Renten aus dem EU-Ausland als Sonderausgaben absetzbar sind, wenn der Steuerpflichtige für die jeweilige Versicherung im Ausland keine steuerliche Entlastung erhält. Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Pflegeversicherungsbeitrag’…Mehr zum Thema ‚Ausland’…Mehr zum Thema ‚Ausländische Arbeitnehmer’…Mehr zum Thema ‚Rente’…