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Praxis-Tipp: Ermessensentscheidung bei Verspätungszuschlag nach Fristverlängerung
Nach § 152 AO wird die Festsetzung eines Verspätungszuschlags in manchen Fällen vorgenommen, ohne dass hierfür ein Ermessensspielraum besteht oder es einer Ermessensentscheidung bedarf. Es gibt aber Ausnahmen. Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’…Mehr zum Thema ‚Frist’…