Destatis: Immer mehr Rentner zahlen Einkommensteuer

Im Jahr 2020 haben in Deutschland 21,8 Mio. Personen Leistungen in Höhe von 341 Mrd. den EUR aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das rund 0,7 % oder 146.000 Rentenempempfänger mehr als im Vorjahr. Mehr zum Thema ‚Rente’…Mehr zum Thema ‚Rentenbesteuerung’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…

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EuGH Kommentierung: Begriff der festen Niederlassung bei Vermietung einer Immobilie

Der EuGH hat entschieden, dass eine in einem Mitgliedstaat vermietete Immobilie keine feste Niederlassung i. S. d. Art. 43 MwStSystRL sowie der Art. 44 und 45 MwStSystRL darstellt, wenn der Eigentümer der Immobilie nicht über eigenes Personal für die Leistungsbewirkung im Zusammenhang mit der Vermietung verfügt. Mehr zum Thema ‚Vermietung’…Mehr zum Thema ‚Vermietung und Verpachtung’…Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…

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FG Münster: Vermietung von Wohnungen bei zusätzlichen Leistungen durch Schwestergesellschaft

Das FG Münster hat entschieden, dass eine GmbH die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung nicht in Anspruch nehmen kann, wenn sie Wohnungen vermietet, deren Mieter im Rahmen eines einheitlichen Konzepts (Seniorenresidenz) Dienstleistungsverträge mit einer Schwestergesellschaft abschließen. Mehr zum Thema ‚Vermietung und Verpachtung’…Mehr zum Thema ‚Vermietung’…Mehr zum Thema ‚Gewerbesteuer’…

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BFH Kommentierung: Grundstücksentnahme bei Bestellung von Erbbaurechten

Die Bestellung von Erbbaurechten an land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken und die anschließende Bebauung durch die Berechtigten führt zur Entnahme der Grundstücke, falls die endgültige Nutzungsänderung mehr als 10 % der Gesamtfläche des Betriebs betrifft. Mehr zum Thema ‚Erbbaurecht’…Mehr zum Thema ‚Entnahme’…Mehr zum Thema ‚Grundstück’…

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BFH Kommentierung: Keine Gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts gegenüber einem Vermächtnisnehmer

Vermächtnisnehmer sind wie Erben und Miterben am Feststellungsverfahren beteiligt, wenn Gegenstand des Vermächtnisses ein nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG gesondert zu bewertendes Grundstück ist. Eine (eigene) gesonderte Feststellung von Grundbesitzwerten allein gegenüber dem oder – bei mehreren – den Vermächtnisnehmern ist in §§ 151 ff. BewG nicht vorgesehen. Ergeht ein eigenständiger Feststellungsbescheid über den Grundbesitzwert gegenüber einem Vermächtnisnehmer, ist dieser fehlerhaft, aber nicht unwirksam. Ein solcher Bescheid kann in Bestandskraft Weiterlesen…

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