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Praxis-Tipp: Mieterabfindungen als anschaffungsnahe Herstellungskosten
Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG gehören zu den Herstellungskosten eines Gebäudes auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne Umsatzsteuer 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Mehr zum Thema ‚Vermietung und Verpachtung’…Mehr zum Thema ‚Miete’…Mehr zum Thema ‚Abfindung’…Mehr zum Thema ‚Vermietung’…Mehr zum Thema ‚Herstellungskosten’…