In eigener Sache: Die neue Art der Zusammenarbeit mit Ihren Mandanten: Werden Sie Teil einer neuen Idee!

Sie suchen noch die Lösung zur Kollaboration mit Ihren Mandant:innen, in der jeder und jede Mandant:in Ihnen so zuarbeiten kann, wie er oder sie das möchte? Wir suchen Steuerberater:innen, die mit uns eine innovative Anwendung entwickeln, die genau in diese Lücke stößt. Mehr zum Thema ‚Steuerberater’…Mehr zum Thema ‚Steuerberatung’…Mehr zum Thema ‚Kanzleimanagement’…

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Rückblick: Wichtige Steuererrechtsprechung 2021

Im Jahr 2021 haben der BFH, das Bundesverfassungsgericht und der EuGH einige Entscheidungen veröffentlicht, die erhebliche praktische Auswirkungen haben und von uns besprochen wurden. Wir zeigen Ihnen, welche dieser Kommentierungen am häufigsten aufgerufen wurden. Mehr zum Thema ‚Zinsen’…Mehr zum Thema ‚Bundesverfassungsgericht’…Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’…Mehr zum Thema ‚Rente’…Mehr zum Thema ‚Dienstwagen’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Arbeitnehmerbesteuerung’…Mehr zum Thema ‚Aktive Rechnungsabgrenzung’…Mehr zum Thema ‚Grunderwerbsteuer’…

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BMF: Zweifelsfragen zum DBA-Frankreich hinsichtlich unselbstständiger Arbeit

Das BMF hat Zweifelsfragen bei der steuerlichen Behandlung der Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit, insbesondere von Grenzgängern Künstlern und Sportlern und aus öffentlichen Kassen erläutert. Mehr zum Thema ‚Internationales Steuerrecht’…Mehr zum Thema ‚Doppelbesteuerungsabkommen’…Mehr zum Thema ‚Arbeitnehmerbesteuerung’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…

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FinMin Bayern: Bayern verlängert steuerliche Hilfsmaßnahmen wegen Hochwasserkatastrophe

Nach der schweren Unwetterkatastrophe im Juli 2021 und den dadurch entstandenen extremen Schäden verlängert die bayerische Finanzverwaltung die bestehenden steuerlichen Erleichterungen im Katastrophenerlass. Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’…Mehr zum Thema ‚Spende’…Mehr zum Thema ‚Säumniszuschlag’…Mehr zum Thema ‚Abschreibung’…Mehr zum Thema ‚Stundung’…

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BFH Kommentierung: Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistung

Die Übertragung von Vermögen gegen Versorgungsleistungen ist nur im Anwendungsbereich des § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG unentgeltlich. Wird nicht begünstigtes Vermögen übertragen, liegt eine entgeltliche oder teilentgeltliche Übertragung vor. Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Versorgung’…Mehr zum Thema ‚Sonderausgaben’…

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