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Praxis-Tipp: Körperschaftsteuerpflicht von Streubesitzdividenden
Beteiligungserträge in Form von Gewinnausschüttungen sind bei inländischen Kapitalgesellschaften voll körperschaftsteuerpflichtig, wenn die zufließenden Dividenden aus Streubesitzbeteiligungen (unmittelbare Beteiligung unter 10%) herrühren (§ 8b Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 KStG). Gilt dies auch, wenn unterjährig mehrere Erwerbe jeweils unter der 10%-Grenze erfolgen, die gleichwohl in der Summe mindestens 10% ausmachen? Mehr zum Thema ‚Körperschaftsteuer’…Mehr zum Thema ‚Steuerbefreiung’…Mehr zum Thema ‚Dividende’…Mehr zum Thema ‚Beteiligung’…