Ukraine-Krieg: Auswirkungen in der Anlagenbuchhaltung

Durch den Krieg zwischen Russland und der Ukraine sind die Waren- und Zahlungsströme verändert oder sogar unterbrochen worden. Das hat Auswirkungen auf bestehende Geschäfte mit Russland und der Ukraine und für die Zukunftsaussichten der Geschäftsbeziehungen. Mehr zum Thema ‚Krieg in der Ukraine’…

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Ab Mitte Mai: Schlussabrechnungen zu den Überbrückungshilfen

Die Anträge auf Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen, wurden häufig auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierten Kosten bewilligt. Auf Grundlage der tatsächlichen Umsatzzahlen und Fixkosten erfolgen ab Mitte Mai 2022 bis 31.12.2022 die Schlussabrechnungen. Mehr zum Thema ‚Coronavirus’…Mehr zum Thema ‚Beihilfe’…

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Praxis-Tipp: Umschulung nach gewerblicher Tätigkeit ohne Ausbildung

Könne Umschulungskosten entgegen § 9 Abs. 6 EStG als Werbungskosten erfasst werden, wenn der Steuerpflichtige zuvor bereits eine langjährige und eigenständige Erwerbstätigkeit ausgeübt hatte, ohne hierfür eine formalisierte Berufsausbildung abgeschlossen zu haben? Mehr zum Thema ‚Werbungskosten’…Mehr zum Thema ‚Ausbildungskosten’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Arbeitnehmerbesteuerung’…

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BFH Kommentierung: Erbfall nach italienischem Recht

Erwirbt ein inländischer Erbe nach italienischem Erbrecht, entsteht inländische Erbschaftsteuer mit dem Zeitpunkt des Todes des Erblassers und nicht erst mit der nach italienischem Recht notwendigen Annahme der Erbschaft durch den Erben. Mehr zum Thema ‚Erbschaftsteuer’…Mehr zum Thema ‚Ausland’…

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BFH Kommentierung: Keine Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen an in Deutschland geduldete ukrainische Angehörige

Unterhaltsleistungen an in Deutschland (lediglich) geduldete (= Aussetzung der Abschiebung), nicht unterhaltsberechtigte Angehörige sind weder nach § 33a EStG noch nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn sich der Steuerpflichtige gemäß § 68 AufenthG gegenüber der Ausländerbehörde/Auslandsvertretung verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt zu tragen. Mehr zum Thema ‚Unterhalt’…Mehr zum Thema ‚Familie’…

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BMF: Gewinn aus Restschuldbefreiung

Die Finanzverwaltung hat eine frühere Auffassung zur steuerrechtlichen Behandlung einer Restschuldbefreiung geändert und stellt klar, dass die erteilte Restschuldbefreiung ein auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe rückwirkendes Ereignis darstellt. Mehr zum Thema ‚Gewinn’…Mehr zum Thema ‚BMF-Schreiben’…

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