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FG Köln: EU-rechtswidrig einbehaltene Steuern mit 6 % zu verzinsen
Das FG Köln hat entschieden, dass ein zu Unrecht unter Berufung auf EU-rechtswidrige Vorschriften versagter Steuererstattungsanspruch zu verzinsen ist. Mehr zum Thema ‚Steuererstattung’…Mehr zum Thema ‚Zinsen’…