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FG Berlin-Brandenburg: Keine Wertguthabenfähigkeit der echten Abfindung
Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine echte Abfindung für den Verlust eines Arbeitsplatzes der Lohnsteuer unterliegt und nicht zur Aufstockung eines Wertguthabenkontos genutzt werden kann. Mehr zum Thema ‚Abfindung’…Mehr zum Thema ‚Lohnsteuer’…